Endnutzerlizenz für ilink Software

Dies ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der ilink Kommunikationssysteme GmbH.

Lizenzgewährung

ilink räumt Ihnen das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte Recht ein, die ilink Software, im folgenden „die Software“ genannt, zu nutzen.

Die Software ist durch deutsches und internationales Urheberrecht und entsprechender Verträge geschützt. Sie sollten die Software daher behandeln wie jedes urheberrechtlich geschütztes Werk, wie z.B. DVDs. Die Nutzung der Software ist nur im Rahmen des Vertrages zulässig.

Rechte und Einschränkungen

(a) Falls die Kopie der Software nicht bereits einen Registrierungscode enthält, können Sie die Kopie Ihrer Software registrieren lassen indem Sie einen Registrierungscode erwerben. Dieser Code macht es möglich, die Software vollends zu nutzen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, den Registrierungscode zu kopieren.

(b) Verbot der Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur soweit es das anwendbare Recht ausdrücklich gestattet. Dies bedeutet, dass die §§ 69a Abs. 2 S. 2 und 69d Abs. 3 des Urhebergesetzes unberührt bleiben.

(c ) Sie dürfen nicht behaupten, die Software wäre von Ihnen und es ist Ihnen nicht erlaubt, den Namen „Teamcall Express“ zu verwenden.

(d) Die Software darf nicht kopiert werden, um sie auf verschiedenen Computern zu nutzen. Die Nutzung auf mehreren Computern ist es nur erlaubt, wenn Sie die entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben.

(e) Es ist Ihnen nicht erlaubt, Kopien der Software zu vertreiben, sei es teilweise oder als Ganzes. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder Unterlizenzen zu erteilen.

Garantie, Mängel, Haftung, Rechte

(a) Die Software wird bereitgestellt ohne Garantie. Sie wird bereitgestellt wie besehen. Sie schließen hiermit die Gewährleistungen und Garantien, gleich ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Virenfreiheit, Genauigkeit oder Vollständigkeit aus. Das gesamte Risiko bezüglich der Qualität oder durch die Verwendung oder Leistung der Software verbleibt bei Ihnen.

(b) In keinem Fall ist ilink haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer (einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Fahrlässigkeit sowie anderer Vermögens- oder sonstiger Schäden), die aus der Verwendung der Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht verwendet werden kann resultieren oder in irgendeinem Zusammenhang damit stehen, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängige Haftung, Vertragsverletzung, selbst wenn ilink auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

(c) Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen spezielle Rechte und legt Ihnen auf der anderen Seite spezielle Pflichten auf. Es kann sein, dass je nach Wohnsitz, Ihnen andere Rechte zustehen. Einige Rechtsordnungen lassen einen Garantieausschluss oder einen Haftungsausschluss oder eine Haftungseingrenzung so wie oben unter (a) und (b) ausgeführt, nicht zu. Sie sind deshalb auf Sie dann nicht anwendbar. Andere Rechtsordnungen lassen Einschränkungen und Ausschlüsse von Garantien und Haftungen in gewisser Weise zu. In einem solchen Fall sind die unter (a) und (b) aufgezeigten Einschränkungen und Ausschlüsse auf Sie anwendbar soweit Ihre Rechtsordnung das zulässt. Sollte daher ein Teil der unter (a) und (b) genannten Begrenzung oder Ausschluss unwirksam sein oder unwirksam werden, soll lediglich der verbleibende wirksame Teil wirksam sein.

(d) Sollten Sie Verbraucher, der seinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat, gilt folgendes:

Die Software ist frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Falle eines Mangels liefert ilink eine neue Software oder der Kaufpreis wird zurückerstattet und Sie verpflichten sich, die Software zu löschen. Etwaige Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht bei Arglist und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

ilink haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden. Die Haftung ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Der Schadensbetrag ist begrenzt auf den Kaufpreis der Software, maximal 200,- €. Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Haftung für eine von ilink zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. ilink haftet in keinem Fall für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ilink auf keinen Fall.

Ihre Pflichten

Sie garantieren mit Abschluss dieses Vertrages, dass auch andere Dritte, die Zugang zu der Software haben, die Bedingungen des Lizenzvertrages einhalten. Sie verpflichten sich darüber hinaus auf Ihre eigenen Kosten unverzüglich die entsprechenden Einschränkungen des Lizenzvertrages durchzusetzen, insbesondere wenn eine Person versucht, die Software von Ihnen zu kopieren. Sie verpflichten sich, sämtliche gesetzlichen und möglichen Maßnahmen gegen diese Person zu ergreifen, darüber hinaus verpflichten Sie sich unverzüglich ilink über jeden Missbrauch schriftlich zu verständigen.

Ausfuhrbeschränkungen

Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten die für die Ausfuhr von Softwareprodukten gelten. Insbesondere ist es nicht erlaubt die Software zu exportieren oder zu verschiffen, wenn dadurch internationales oder nationales Gesetz, welches anwendbar sein kann, verletzt wird. Indem Sie die Software herunterladen stimmen Sie auch diesem Punkt zu.

Kündigung

Sie können diesen Lizenzvertrag jederzeit kündigen. Auch ilink kann diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie wesentliche Vertragsbedingungen verletzen. Sobald der Vertrag beendet / gekündigt ist, haben Sie sich der Software zu entledigen und insbesondere alle Kopien der Software zu vernichten. Die in den Punkten 3, 4, 5, 7 und 10 genannten Bestimmungen dieses Lizenzvertrages bleiben trotz einer Kündigung wirksam.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Berlin, Deutschland vereinbart.

Salvatorische Klausel und Sonstiges

Sollte einer der vorgenannten Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam werden oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Lizenzvertrages nicht berührt. Jede unwirksame oder unwirksam werdende Klausel wird ersetzt durch eine solche, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Falle einer Auslassung.

Dieser Lizenzvertrag stellt die abschließende Regelung zwischen Ihnen und ilink dar. Sie ersetzt alle etwaigen zuvor schriftlich oder mündlich getroffenen Vereinbarungen.

U.S. Government Restricted Rights.

The Software is provided with RESTRICTED RIGHTS. Use, duplication, or disclosure by the Government is subject to restrictions as set forth in subparagraph (c)(1)(ii) of The Rights in Technical Data and Computer Software clause at 48 CFR § 252.227-7013 or subparagraphs (c)(1) and (2) of the Commercial Computer Software -- Restricted Rights 48 CFR § 52.227-19, as applicable. Manufacturer is ilink Kommunikationssysteme GmbH, Münzstraße 13, 10178 Berlin, Germany. If the Commercial Computer Software Restricted Rights clause at 48 CFR § 52.227-19 or its successors apply, the Software constitutes restricted computer software as defined in that clause and the Government shall not have the license for published software set forth in subparagraph (c)(3) of that clause. The Software (i) was developed at private expense, and no part of it was developed with governmental funds; (ii) is a trade secret of ilink for all purposes of the Freedom of Information Act; (iii) is "restricted computer software" subject to limited utilization as provided in the contract between the vendor and the governmental entity; and (iv) in all respects is proprietary data belonging solely to the ilink Kommunikationssysteme GmbH.